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Allgemeine Nutzungsbedingungen der Life Action Games GmbH

Diese Bedingungen gelten ab dem 03.12.2025.

Willkommen bei Life Action Games und CLUETIVITY.com!

Die Life Action Games GmbH entwickelt Software für mobile Computerspiele, bei denen die reale Umgebung der Spieler Teil des Spieles ist. Die Mission des Unternehmens ist es Menschen mit Hilfe von digitalen Technologien und spielerischen Elementen zu ermöglichen, draußen zu spielen und zusammen Spaß zu haben, zu lernen und ihre Umgebung spielerisch zu erkunden. Mit CLUETIVITY® entwickelt das Unternehmen ein GPS-basiertes Outdoor-Teamspiel, das weltweit gespielt werden kann.

Vorwort

Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, da sie den Vertrag zwischen Ihnen und der Life Action Games GmbH begründen und die Nutzung unserer Software, Services und Webseiten durch Sie, Ihre Mitarbeiter und Endkonsumenten definieren.

Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen bilden in 4 Teilabschnitten die Regelungen, die bei der Nutzung des Life Action Games Service und des Software-Angebots zu berücksichtigen sind. Die in Teil I dargestellten Regelungen beinhalten die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Life Acton Games Services und regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und Life Action Games, unabhängig davon, welche Leistungen von Life Action Games der Nutzer in Anspruch nimmt. Teil II regelt den Erwerb der Spiele-Software CLUETIVITY® der Life Action Games GmbH durch den Nutzer und dessen Nutzungsrecht an der zur Verfügung gestellten Spiele-Software. Als Teil III sind diesem Dokument die Leistungsbeschreibungen der unterschiedlich erwerbbaren Spiele-Software CLUETIVITY® zu entnehmen. In Teil IV ist die Nutzung des ausschließlich für bestehende Cluetivity Partner exklusiv zur Verfügung gestellten Equipments und Hardware-Zubehörs, wie z.B. ActionPacks, geregelt.

Die Life Action Games GmbH ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, soweit die Änderungen für den Nutzer zumutbar sind. Über die Änderungen informiert die Life Action Games GmbH rechtzeitig. Die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Life Action Games Service und die besonderen Bedingungen für den Erwerb (Nutzung) der Spiele-Software CLUETIVITY® der Life Action Games GmbH werden im Folgenden insgesamt „AGB“ genannt.

Teil I: Allgemeine Bedingungen für die Nutzung des Life Action Games Service

Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Life Action Games GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Kunden, der die Server- und Webanwendungen oder Applikationen für mobile Endgeräte bzw. das unter den Life Action Games-Webseiten wie z.B. www.CLUETIVITY.com oder anderen Webseiten abrufbare Online-Portal und die dort zum Erwerb angebotene Spiele-Software CLUETIVITY® als Businesskunde/Unternehmer (nachfolgend „Nutzer“ genannt) nutzt, herunterlädt oder installiert (nachfolgend „Life Action Games Service“). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Life Action Games Service und Software-Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Endverbraucher. Durch Nutzung unserer Dienste oder den Erwerb von Lizenzen stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu.

1. Bereitstellungsbedingungen von Life Action Games Service und der Spiele-Software CLUETIVITY®

  • Der Anbieter bietet seinen Nutzern die Möglichkeit an, über seine Online-Plattform oder die Marktplätze für Applikationen auf mobilen Endgeräten (z.B. AppStore oder Google Play Store) die Spiele-Software CLUETIVITY® (nachfolgend „CLUETIVITY®“ genannt) zu nutzen. Neben dieser Software stellt er auf seinen Webseiten auch den Life Action Games Service bereit, der die für die Installation und Nutzung von CLUETIVITY® erforderlichen Dienste und Software umfasst, wie insbesondere die Bereitstellung eines Game‐Servers, der Customizer‐Web‐Anwendung sowie eines Benutzerkontos zur Verwaltung der Spielinhalte durch den Nutzer.
  • Die Anbindung des Nutzers an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Nutzers erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieses Vereinbarung.
  • Der Nutzer des Life Action Games Service erhält ein Benutzerkonto zur Verwaltung von CLUETIVITY® und Spieleinhalten. Der Account inklusive der Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) wird dem Nutzer spätestens 3 Werktage nach Nutzungsbeginn oder dem Erwerb einer CLUETIVITY®-Lizenz zur Verfügung gestellt.
  • Der Nutzer vertreibt CLUETIVTY im Rahmen von einzelnen Spieledurchführungen und Spielevents an Businesskunden sowie Endverbraucher. Der Anbieter macht keine Vorgaben für den Endkundenpreis, den der Nutzer gegenüber seinen Kunden für den Vertrieb der Spieldurchführung und Spielevents geltend macht.
  • Der Anbieter ist nicht Veranstalter der Spieldurchführungen und Events, sondern fungiert ausschließlich als technischer Dienstleister. Veranstalter ist ausschließlich der Nutzer.
  • Dem Nutzer ist bekannt, dass eine Verfügbarkeit des Life Action Games Service und CLUETIVITY® sowie des unter www.CLUETIVITY.com oder www.life-action.eu abrufbaren Online-Portals zu 100% auf Grund von erforderlichen Wartungsarbeiten sowie wegen Einschränkungen und Beeinträchtigungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, etc. nicht möglich ist. Der Anbieter ist jedoch bestrebt, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Soweit derartige Umstände Einfluss auf Verfügbarkeit und Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsmäßigkeit der erbrachten Leistung.
  • Der Nutzer wird Funktionsausfälle, -störungen, oder -beeinträchtigungen von CLUETIVITY® unverzüglich und so präzise wie möglich dem Anbieter melden und ihn aktiv bei der Fehlersuche unterstützen.
  • Life Action Games ist während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr GMT+1) für Fragen der Nutzer – sowohl fachlicher als auch technischer Art- zu erreichen. So schnell als möglich nach Eingang des jeweiligen Anliegens meldet sich der Anbieter telefonisch oder schriftlich per E-Mail beim Nutzer zur Problemlösung (Support).

2. Pflichten und Verantwortlichkeit des Nutzers

  • Der Nutzer muss bei seiner Registrierung auf den Webseiten des Anbieters und der Nutzung des Life Action Games Service sowie CLUETIVITY® mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben. Die bei der Registrierung vom Nutzer anzugebenden Daten haben wahrheitsgemäß zu erfolgen.
  • Bei der Nutzung des Life Action Games Service sowie von CLUETIVITY® hat der Nutzer geltendes Recht sowie die Rechte Dritter zu beachten. Alle Daten, Texte, Dateien, Standortinformationen, Kommentare, Benutzernamen, Bilder, Grafiken, Fotos, Profile (nachfolgend „nutzergenerierte Inhalte“ genannt), die der Nutzer über Life Action Games Service an den Anbieter überträgt, liegen in seiner Verantwortung. Die von ihm eingestellten Inhalte dürfen insbesondere nicht rechtswidrig, obszön, anstößig, bedrohend oder beleidigend sein, nicht den Schutz des geistigen Eigentums Dritter verletzen oder in die Privatsphäre anderer eingreifen.
  • Erlangt der Anbieter davon Kenntnis, dass die vom Nutzer eingestellten Inhalte geltendes Recht oder die Rechte Dritter verletzen oder bestehen hierfür zumindest Anhaltspunkte, wird er den Nutzer auffordern, auf den ggf. bestehenden Rechtsverstoß binnen angemessener Frist Stellung zu nehmen. Kann der Nutzer den ggf. bestehenden Rechtsverstoß nicht innerhalb der Frist nachweislich widerlegen, ist der Anbieter berechtigt, die gerügten Inhalte zu löschen.
  • Soweit der Nutzer im Rahmen der Nutzung des Life Action Games Service nutzergenerierte Inhalte an den Anbieter übermitteln, hat er alle entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, diese regelmäßig zu sichern; zum Beispiel durch das Erstellen von Sicherheitskopien in Form von Word, Excel oder anderen Formaten.
  • Soweit der Nutzer die Life Action Games Service und Software-Angebote nutzt, übernimmt er die volle Verantwortung für jede Aktivität, die über sein Benutzerkonto erfolgt und ist für die Vertraulichkeit des Benutzerkontos sowie für die Beschränkung des Zugriffs auf den Computer oder sonstige Endgeräte verantwortlich. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit seiner Kontoinformationen einschließlich seines Passworts.
  • Der Life Action Games Service ist vom Nutzer verantwortungsbewusst zu nutzen. Missbräuchliche Handlungen sind nicht gestattet. Insbesondere ist unzulässig:
  • Verstoß gegen die Sicherheits‐ oder Authentifizierungsmaßnahmen oder sonstiges Umgehen dieser Maßnahmen
  • Verschaffung von Zugang zu Manipulation oder Verwendung von nicht öffentlichen Bereichen oder nichtöffentlichen Teilen der Dienste des Anbieters für die der Nutzer keine Berechtigung hat
  • Stören oder Unterbrechen eines Nutzers, eines Servers oder Netzwerks, zum Beispiel durch Versenden von Viren, Überlasten, Flooding, Spamming oder Mail‐Bombing eines Teils der Services
  • Zugriff auf oder Durchsuchen der Dienste auf andere Weise als über die öffentlich zugängliche Benutzeroberfläche des Anbieters, etwa durch Scraping
  • Unaufgefordertes Versenden von Mitteilungen, Reklame, Werbung oder Spam
  • Versenden von veränderten, irreführenden oder falschen Absenderinformationen, einschließlich „Spoofing“ und „Phishing“
  • Verkauf von Diensten oder Konten der Dienste des Anbieters über nicht autorisierte Wege
  • Verwendung automatisierter oder anderer Mittel, um Konten in großen Mengen zu erstellen oder um auf die Dienste auf andere Weise als über die offizielle Benutzeroberfläche bzw. offiziellen APIs des Anbieters zuzugreifen

3. Freistellung des Anbieters, Rechteeinräumung

  • Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für nutzergenerierte Inhalte. Der Nutzer steht für die von ihm generierten Inhalte, die an den Anbieter übermittelt werden, ein und ist verpflichtet, den Anbieter von allen Ansprüchen, die von Dritten wegen der vom Nutzer generierten Inhalte geltend gemacht werden, freizustellen.
  • Durch die Übermittlung nutzergenerierter Inhalte räumt der Nutzer dem Anbieter ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, unentgeltliches und unterlizenzierbares Recht zur weiteren umfassenden Verwendung der Inhalte in jeglichen Medien, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung einschließlich dem Recht zur Übersetzung ein.
  • Alle im Rahmen des Life Action Games Service vom Anbieter oder dessen Lizenzgebern bereitgestellten Inhalte wie z. B. Texte, Grafiken, Bilder, Illustrationen, Designs, Icons, Fotografien, Datensammlungen, Videos, digitale Download sowie Spiele-Software stehen im Eigentum vom Anbieter oder den jeweiligen Lizenzgebern. Diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Dem Nutzer wird ein beschränktes, nicht-exklusives, unübertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den Zugriff auf den Life Action Games Service gewährt. Vorbehaltlich anderslautender Vorschriften in den AGB darf der Nutzer den Life Action Games Service nicht kopieren, reproduzieren, veröffentlichen, vervielfältigen, ändern, verkaufen, sich nicht an dem Verkauf von, der Vermietung, des Verleasens, Verleihens, Abtretens, Vertreibens, Lizenzierens, Unterlizenzierens oder einer vergleichbaren Nutzung beteiligen.

4. Erwerb von CLUETIVITY®-Lizenzen und Zusatzleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Lizenzen für die Nutzung von CLUETIVITY® können über den Webshop des Anbieters oder per Email-Link zum Webshop erworben werden. Der Nutzer kann sich auf den Webseiten des Anbieters aus den dort präsentierten CLUETIVITY®-Lizenzen die gewünschte Lizenz auswählen. Die Darstellung der Lizenzen und Leistungen stellt dabei kein rechtsverbindliches Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Über die Online-Bestellmaske kann der Nutzer die gewünschte Lizenz und weitere zusätzliche Leistungen in den Warenkorb legen. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ oder „Place Order“ gibt der Nutzer dann ein Angebot ab, die im Warenkorb befindliche CLUETIVITY®-Lizenz oder Zusatzleistung zu erwerben. Der Nutzer kann während des gesamten Eingabevorgangs bis zum Absenden des Formulars über die „Zurück“-Funktion des Browsers seine Eingaben korrigieren oder löschen bzw. mittels der Schaltfläche „Abbrechen“ den Erwerbsprozess abbrechen. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn dem Nutzer unmittelbar – spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen – nach Absendung der Bestellung eine Bestellbestätigung mit der Zusammenfassung der Bestellung, dem Link zu den CLUETIVITY®-Diensten oder den Zugangsdaten zum Benutzer-Konto per E-Mail oder auf den Webseiten des Anbieters zur Verfügung gestellt wird.

5. Zahlung der CLUETIVITY®-Lizenzen und Life Action Games Zusatzleistungen; Verzug der Zahlung

  • Die Details zur vom Nutzer an den Anbieter zu entrichtenden Gebühr für die Nutzung von CLUETIVITY® und gegebenenfalls die Zahlung weiterer vereinbarter Leistungen sind der individuellen Bestellbestätigung des Nutzers zu entnehmen. Alle Beträge sind Netto-Beträge, zu denen zusätzlich, sofern gesetzlich vorgeschrieben, die Umsatzsteuer zu entrichten ist. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Wenn der Nutzer „Direct Bank Transfer“ (Banküberweisung) als Zahlungsmethode ausgewählt hat ist der Nutzer verpflichtet den jährlichen Gesamtbetrag (bei jährlicher Zahlung) unverzüglich an die Life Action Games GmbH zu überweisen. Wenn die Life Action Games GmbH die Zahlung nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Rechnung beim Nutzer erhält kann die Bestellung des Nutzers durch die Life Action Games GmbH storniert werden. In diesem Fall hat die Life Action Games GmbH das Recht die bestellten Lizenzen ohne die vorherige Zustimmung des Nutzers und ohne eine vorherige Information an den Nutzer an einen anderen Lizenznehmer zu verkaufen.
  • Hinsichtlich der CLUETIVITY®-Lizenzen erfolgt die Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart ist, in einem Gesamtbetrag für die gesamte Lizenzlaufzeit im Voraus.
  • Bei einer nicht erfolgten Zahlung zum Beispiel durch Sperrung der Kreditkarte oder Ähnliches ist der Nutzer dazu verpflichtet rechtzeitig eine neue Zahlungsmethode in seinem Nutzerkonto auf dem CLUETIVITY® Shop hinzuzufügen, zum Beispiel PayPal oder eine neue Kreditkarte. Der Anbieter ist berechtigt jede durch den Nutzer hinzugefügte Zahlungsmethode als Zahlungsmöglichkeit zum Begleichen offener Rechnungen zu verwenden. Bei Verzug einer Zahlung ist der Anbieter berechtigt die Zahlung per Kreditkarte oder PayPal manuell einzuziehen.
  • Gerät der Nutzer mit der Zahlung der zu entrichtenden Lizenzgebühr in Verzug, wird die Nutzung von CLUETIVITY® 30 Tage nach Fälligkeitsdatum deaktiviert. Erfolgt eine Deaktivierung aus vom Nutzer zu vertretenden Gründen, bleibt der Nutzer verpflichtet, die Lizenzgebühr für die gesamte Lizenzlaufzeit zu zahlen.

6. Gewährleistungsausschluss

  • Die Website, App und der Dienst, einschließlich aller Server- und Netzwerkkomponenten, werden „wie besehen“, „wie verfügbar“ und ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt, soweit dies gesetzlich zugelassen ist, und Life Action Games lehnt ausdrücklich jegliche ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle stillschweigenden Gewährleistungen hinsichtlich Marktgängigkeit, Eigentumsanspruch, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung. Der Nutzer erkennt an, dass Life Action Games nicht gewährleistet, dass der Dienst ununterbrochen, zeitgerecht, sicher, fehlerfrei oder frei von Viren oder anderer bösartiger Software ist, und dass keine Informationen oder Ratschläge, die die Nutzer von Life Action Games oder über den Dienst erhalten, eine nicht ausdrücklich in den vorliegenden AGB aufgeführte Gewährleistung nach sich zieht.

7. Haftungsbeschränkung

  • UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNABHÄNGIG VON DER THEORETISCHEN HAFTBARKEIT (OB VERTRAGLICH FESTGELEGT, PER KAUSALHAFTUNG, PER DELIKTHAFTUNG – EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT – ODER ANDERWEITIG) HAFTET EINE VERTRAGSPARTEI ODER DEREN VERBUNDENE UNTERNEHMEN, GESCHÄFTSLEITER, DIREKTOREN, MITARBEITER, VERTRETER, LIEFERANTEN ODER LIZENZGEBER GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI ODER DRITTEN FÜR MITTELBARE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, SCHADENERSATZ MIT ABSCHRECKENDER WIRKUNG, FOLGESCHÄDEN, STRAFSCHADENERSATZ ODER ANDERE ÄHNLICHE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH GEWINNEINBUSSEN, ENTGANGENE UMSÄTZE ODER GESCHÄFTE, DATENVERLUSTE, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN ODER SONSTIGE VERLUSTE, DIE DIE JEWEILIGE PARTEI ODER EIN DRITTER IN VERBINDUNG MIT DEN VORLIEGENDEN AGB ODER DEM DIENST ERLITTEN HAT, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE ODER DIESE HÄTTE VORAUSSEHEN KÖNNEN.
  • UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DEN VORLIEGENDEN AGB ÜBERSCHREITET DER GESAMTE HAFTUNGSUMFANG VON LIFE ACTION GAMES IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER, DER SICH AUS DEN VORLIEGENDEN AGB ERGIBT ODER IN VERBINDUNG MIT EINEM ABONNEMENT BZW. DER NUTZUNG ODER DES EINSATZES DES DIENSTES ENTSTEHT, KEINESFALLS DIE ABONNEMENTGEBÜHREN, DIE SIE WÄHREND DER LETZTEN ZWÖLF (12) MONATE VOR DEM ERSTEN EREIGNIS ODER AUFTRETEN, DAS DIE HAFTUNG AUSLÖST, BEZAHLT HABEN. SIE ERKENNEN AN UND STIMMEN ZU, DASS DER WESENTLICHE ZWECK VON ABSATZ (1) IN DER VERTEILUNG DER RISIKEN AUS DER VORLIEGENDEN AGB AUF DIE BETEILIGTEN PARTEIEN UND IN DER BESCHRÄNKUNG DER POTENZIELLEN HAFTUNG AUF DIE ABONNEMENTGEBÜHREN BESTEHT, WELCHE WESENTLICH HÖHER WÄREN, WENN LIFE ACTION GAMES EINE ÜBER DEN HIER ANGEFÜHRTEN UMFANG HINAUSGEHENDE HAFTUNG ÜBERNÄHME. LIFE ACTION GAMES BASIERT SEINE ENTSCHEIDUNG, IHNEN DIE RECHTE ZUM ZUGRIFF AUF UND ZUR NUTZUNG DES IM RAHMEN DER VORLIEGENDEN AGB BEREITGESTELLTEN DIENSTES ZU GEWÄHREN, AUF DIE VORLIEGENDEN BESCHRÄNKUNGEN.
  • ANSPRÜCHE DES NUTZERS AUF SCHADENSERSATZ SIND AUSGESCHLOSSEN. DIE VORSTEHENDE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT AUCH FÜR DIE PERSÖNLICHE HAFTUNG DER MITARBEITER, VERTRETER UND ORGANE DES ANBIETERS.
  • In einigen Gerichtshoheiten sind der Ausschluss stillschweigender Gewährleistungen und die Beschränkung der Haftung für Neben- und Folgeschäden nicht zulässig, sodass einige der oben angeführten Beschränkungen möglicherweise für Sie nicht gelten. IN DIESEN GERICHTSBARKEITEN IST DIE HAFTUNG VON LIFE ACTION GAMES AUF DEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN BESCHRÄNKT.

8. Gerichtsstand, Rechtswahl

  • Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer nach Wahl des Anbieters Berlin oder der Sitz des Nutzers. Für Klagen gegen den Anbieter ist in diesen Fällen jedoch Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrecht.

Teil II: Besondere Bedingungen zum Erwerb der Spiele-Software CLUETIVITY® von Life Action Games

Diese besonderen Bedingungen regeln den Erwerb von Spiele-Software-Lizenzen (nachfolgend „CLUETIVITY®-Lizenzen“ genannt) für die Server- und Webanwendungen, Applikationen für mobile Endgeräte bzw. Applikationen auf den CLUETIVITY®-Webseiten sowie für konkrete Spiele (nachfolgend „CLUETIVITY®-Missionen“ genannt) zwischen der Life Action Games GmbH (nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt) und dem Businesskunden/Unternehmer (nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt). Die Spiele-Software CLUETIVITY® wird dabei lizenziert und nicht verkauft.

1. Lizenzgegenstand

  • Der Lizenzgeber entwickelt die Spiele-Software CLUETIVITY® zum Vertrieb einzelner Spieledurchführungen und Spielevents gegenüber Endverbrauchern bzw. Unternehmenskunden im Rahmen von Teambuilding-Events und Incentive-Events, die durch den Lizenznehmer durchgeführt werden. Aktuell stehen für die Spiele-Software CLUETIVITY® folgende CLUETIVITY®-Missionen zur Verfügung: Die moderne Schatzsuche „Das Magische Portal“ und „Operation Mindfall“. Der Anbieter arbeitet stetig daran, weitere CLUETIVITY®-Missionen zu entwickeln, die jeweils einzelne Spiele darstellen und einzeln zu lizenzieren sind, sofern nicht im Angebot oder der Produktbeschreibung anders beschrieben. Im Folgenden bezieht sich die Spiele-Software CLUETIVITY® auf die zuvor konkret genannten CLUETIVITY®-Missionen, die der Lizenznehmer erwirbt.
  • Dem Lizenznehmer wird mit Erwerb einer CLUETIVITY®-Lizenz befristet die Nutzung der CLUETIVITY®-Missionen eingeräumt. Die Nutzung der mobilen Apps für Missionen ist kostenfrei.
  • CLUETIVITY® wird vom Lizenzgeber als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben und angeboten. Dem Lizenznehmer wird ermöglicht, CLUETIVITY®, über eine Internetverbindung während der Lizenzlaufzeit zu nutzen und eigene Daten zu speichern und zu verarbeiten.
  • Darüber hinaus werden dem Lizenznehmer Updates der Dienste des Customizer-Tools, Game Servers und der App zum Spielen von CLUETIVITY®-Missionen des Lizenzgebers zur Verfügung gestellt.
  • Upgrades auf höhere Versionen dieser Dienste sowie auf neue, noch nicht verfügbare Dienste sind nicht von diesen Lizenzbedingungen erfasst. Der Lizenzgeber kann nach eigenem Ermessen dem Lizenznehmer höhere Versionen von CLUETIVITY® kostenpflichtig oder kostenfrei zur Verfügung stellen. Ebenso kann der Lizenznehmer neue CLUETIVITY®-Missionen, die nicht Bestandteil des Lizenzvertrages sind kostenpflichtig oder kostenfrei zur Verfügung stellen, wenn nicht anders in der Produktbeschreibung oder im Angebot beschrieben wurde.
  • Installations- und Konfigurationsleistungen, Anpassung der Spiele an Bedürfnisse des Lizenznehmers oder die Erstellung individueller Spiele (Customizing) sowie Software-Schulungen und über den normalen Spielbetrieb hinausgehende Beratung sind grundsätzlich nicht Gegenstand dieser AGB, können aber zwischen den Parteien gesondert vereinbart oder im Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung definiert werden.

2. Art und Umfang der Lizenz

  • Der Lizenzgeber bietet mehrere Lizenzprodukte für unterschiedliche Anwendungsfälle an:
    1. BASIC FLAT (Lizenz)
    2. CITY FLAT (Lizenz)
    3. CUSTOM GAME (Lizenz)
    4. CITY FLAT PRO (Add-on-Lizenz)

Die konkreten Produktbeschreibungen der unterschiedlichen Lizenzen sind Teil III der AGB zu entnehmen.

  • Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die erworbenen CLUETIVITY®-Lizenzen am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server des Lizenzgebers mit CLUETIVITY® steht („Übergabezeitpunkt“) zur Nutzung bereit.
  • Soweit CLUETIVITY® ausschließlich auf den Servern des Lizenzgebers oder eines von diesen beauftragten Dienstleistern abläuft, erhält der Lizenznehmer für die Lizenzlaufzeit ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Lizenzlaufzeit und unter Umständen räumlich beschränktes Recht, CLUETIVITY® in der Gestalt zu installieren, dass die Benutzeroberfläche von CLUETIVITY® zur Anzeige auf dem Bildschirm im Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte geladen werden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorgenommen werden können.
  • Die Nutzung ist grundsätzlich pro Lizenz auf bis zu 50 Endgeräte bei der CITY FLAT Lizenz und auf bis zu 10 Endgeräte bei der BASIC FLAT Lizenz begrenzt, wenn nicht anders im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung (Teil III dieser AGB) beschrieben oder mit dem Lizenzgeber vereinbart wurde. Mit „Endgeräte“ sind dabei mobile Endgeräte, wie Tablets, Smartphones, Notebooks, iPads etc. gemeint.
  • Dem Lizenznehmer ist es gestattet, die erworbene CLUETIVITY®-Lizenz über Endgeräte, auf welchen die Software installiert ist, Dritten zugänglich zu machen. Dabei ist es dem Lizenznehmer jedoch zu keiner Zeit gestattet, CLUETIVITY® als solche Dritten zu überlassen, zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unter zu lizenzieren oder öffentlich wiederzugeben. Hierfür kann der Lizenzgeber dem Lizenznehmer jedoch gesondert seine Zustimmung erteilen.
  • Die erworbenen CLUETIVITY®-Lizenzen sind in der Regel an einen bestimmten Ort, Land, Stadt, Landkreis bzw. bestimmte Koordinaten gebunden wie in der Produktbeschreibung auf unserer Webseite oder in diesem Lizenzvertrag in dem Absatz „Erweiterung des Gebietes“ beschrieben. Dem Lizenznehmer ist die Nutzung von CLUETIVITY® ausschließlich auf diesem Territorium gestattet. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, CLUETIVITY® im Rahmen der von ihm vertriebenen Spieledurchführungen und Spiele-Events ausschließlich in dem ihm gestatteten Gebiet zu nutzen. Im Bereich der CITY FLAT Lizenz handelt es sich in der Regel um eine Stadt oder einen Landkreis, welche bzw. welcher auf der Bestellbestätigung, Rechnung oder auch in diesem Lizenzvertrag in dem Absatz „Erweiterung des Gebietes“ beschrieben wird. Die BASIS FLAT Lizenz ist lediglich zum Einsatz auf einem ganz konkreten privatem Grundstück gestattet. Das konkrete Privatgrundstück ist vom Lizenznehmer zu Beginn der Nutzung dem Lizenzgeber telefonisch bzw. per E-Mail mitzuteilen. Die Nutzung darf nicht gegen Rechte dritter verstoßen. Der Einsatz wird durch den Lizenzgeber auf dieses Grundstück begrenzt. Zum Einsatz von CLUETIVITY® auf anderen bzw. mehreren Grundstücken muss der Lizenznehmer weitere BASIS FLAT Lizenzen erwerben. Der Einsatz der BASIS FLAT Lizenz in öffentlich zugänglichem Gebiet ist dem Lizenznehmer nicht gestattet. Dies ist nur im Rahmen der CITY FLAT Lizenz möglich, wenn nichts anderes mit dem Lizenzgeber vereinbart wurde. Befindet sich das Privatgrundstücks für die Nutzung der BASIS FLAT Lizenz außerhalb von Städten kann nach vorheriger Zustimmung des Lizenzgebers eine erweiterte Nutzung der Lizenz, auch außerhalb des Privatgrundstücks, in einem gewissen Rahmen gestattet werden. Hierfür ist jedoch die Zustimmung des Lizenzgebers notwendig.
  • Verstößt der Lizenznehmer gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser Bestimmungen erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Lizenzgeber zurück. In diesem Fall hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen.
  • Der Lizenzgeber ist bemüht bei der Vergabe von CITY FLAT-Lizenzen bereits lizenzierte Städte für spezifische, so genannte „exklusive“ Missionen (z.B. die Mission Magic Portal) nicht doppelt zu vergeben und so die Exklusivität eines Lizenznehmers in einem bestimmten Gebiet zu wahren. Hinsichtlich der CITY FLAT-Lizenz ist der Lizenzgeber bemüht je nach Einwohnerzahl der Stadt die folgende maximale Anzahl an CITY FLAT-Lizenzen je für eine spezifische „exklusive“ Mission (z.B. Magic Portal) je Stadt zu vergeben:

<1.000.000 Einwohner = 1 Lizenz

1.000.001 bis 2.000.000 Einwohner = 3 Lizenzen

2.000.001 bis 5.000.000 Einwohner = 5 Lizenzen

5.000.001 bis 7.500.000 Einwohner = 10 Lizenzen

7.500.001 bis unbegrenzt Einwohner = 15 und mehr Lizenzen
Diese Eingrenzung gilt nur im Rahmen der CITY FLAT Lizenzen und gilt nicht für BASIS FLAT Lizenzen, CUSTOM GAME Lizenzen oder sonstige oder zukünftige Lizenzen des Lizenzgebers.

  • Darüber hinaus sichert der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Nutzung für den Bereich der Teambuilding Events für Unternehmen in diesem Gebiet und für die im Vertrag enthaltenen Missionen zu. Weiterhin sichert der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Nutzung der vordefinierten CLUETIVITY®-Missionen zu, die im Rahmen der CITY FLAT Lizenz angeboten und vom Lizenznehmer an Endverbraucher oder Unternehmenskunden im Rahmen von Teambuilding-Events in diesem Gebiet vertrieben werden. Das Gebiet ist definiert durch die offiziellen Stadt- oder Landesgrenzen, wenn nichts anderes in zusätzlichen Vereinbarungen geregelt wurde.
  • Neue, exklusive und nicht exklusive CLUETIVITY®-Missionen und Routenvorlagen sowie Vorkaufsoption:
    Andere als in diesem Vertrag angegebene CLUETIVITY® CITY FLAT-Missionen sind NICHT Bestandteil einer erworbenen CITY FLAT Lizenz, sofern keine andere zusätzliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Lizenzpartnern getroffen wurde. CLUETIVITY® strebt an, jedes Jahr neue CITY FLAT Missionen zu entwickeln. Diese Missionen können dabei von CLUETIVITY® als „exklusive Missionen“ oder „nicht exklusive Missionen“ eingestuft und angeboten werden. Der Lizenzgeber ist bestrebt je Stadt bis zu einer Stadtgröße von 1.000.000 Einwohnern in einem idealen Fall mit einem einzigen Partner in Bezug auf alle „exklusiven CLUETIVITY® CITY FLAT-Missionen“ zusammen zu arbeiten. In größeren Städten kann abweichend von der oben genannten Anzahl an CITY FLAT Lizenzen eine zusätzliche Regelung zwischen den Lizenzpartnern schriftlich vereinbart werden.
    Zusätzlich zu den standardmäßig in der CITY FLAT Lizenz enthaltenen Spielen – nämlich Magic Portal, Operation Mindfall und Blackout – kann Cluetivity von Zeit zu Zeit weitere Spiele und Spielvorlagen („nicht-exklusive Spiele“) anbieten. Diese nicht-exklusiven Spiele unterliegen nicht dem territorialen Exklusivrecht der CITY FLAT Lizenz und dürfen von mehreren Cluetivity-Partnern innerhalb derselben geografischen Region oder Stadt genutzt werden.
    Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass:
    • Nicht-exklusive Spiele keinem Gebietsschutz unterliegen und auch anderen Partnern in derselben Region zur Verfügung gestellt werden können.
    • Der Zugang zu nicht-exklusiven Spielen innerhalb der bestehenden Cluetivity-Softwareplattform oder als separate Inhalte erfolgen kann.
    • Die Nutzung nicht-exklusiver Spiele den allgemeinen Lizenzbedingungen von Cluetivity unterliegt, jedoch keinen Anspruch auf exklusives Marketing, Routen- oder Gebietsschutz oder exklusive Rechte an Spielinhalten, Namen, visuellen Elementen oder zugehörigen Materialien beinhaltet.
    • Es liegt im alleinigen Ermessen des Lizenzgebers (Cluetivity), ob, wann und in welcher Form nicht-exklusive Spiele dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt und deren Nutzung gestattet wird.
    Cluetivity behält sich das Recht vor, nicht-exklusive Spiele ohne geografische Beschränkung zu entwickeln, zu lizenzieren und zu vertreiben.
    „Nicht exklusive“ CITY FLAT Missionen können beispielsweise Spiele für ganz spezifische Zielgruppen sein, die an mehreren Orten einer Stadt oder Indoor angeboten und betrieben werden können. Die Einstufung welches Spiel als „exklusiv“ und „nicht exklusiv“ gilt, obliegt allein dem Lizenzgeber. Beispielsweise stuft der Lizenzgeber das Minispiel EINSTEIN UNSOLVED als nicht-exklusives Spiel ein. Da es sich um ein Indoor-Spiel handelt, zählt der Lizenzgeber es nicht zu einer klassischen CITY FLAT Mission. Es obliegt daher allein dem Lizenzgeber zu entscheiden, unter welchen Lizenzbedingungen er „nicht-exklusive Missionen“ anbietet.
    Für „exklusive CITY FLAT Missionen“ räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine Vorkaufsoption ein. Bei Städten bis 1 Mio. Einwohnern wird der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die neue „exklusive CITY FLAT Mission“ zu von CLUETIVITY® festgelegten Konditionen, Lizenzbedingungen und Preisen anbieten. Das Angebot kann schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen. Der Lizenznehmer hat 30 Tage Zeit, um die Lizenz für die neue Mission zu erwerben. Erwirbt der Lizenznehmer innerhalb dieser Zeit die CLUETIVITY® CITY FLAT Lizenz für die neue „exklusive Mission“ nicht, so kann CLUETIVITY eine neue CLUETIVITY® CITY FLAT Lizenz für die neue Mission an einen anderen Lizenznehmer verkaufen. Dies gilt unabhängig von der Stadtgröße. Bei größeren Städten gilt die Vorkaufsoption nicht, da es mehrere Lizenznehmer geben kann, sofern nichts anderes schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde. Die Vorkaufsoption erlischt 35 Tage vor Auslaufen des Vertrages automatisch.
    Ausgenommen von jeglichen Regelungen in diesem Lizenzvertrag sind alle CITY FLAT Missionen, die von Cluetivity zusammen mit einem anderen Rechteinhaber oder basierend auf einer fremden IP (Intellectual Property/Marke/Gewerblichen Schutzrechten anderer) entwickelt werden. Hierbei unterliegt der hier genannte Lizenzgeber (Cluetivity) den jeweiligen Bestimmungen des IP-Vertrages oder den Lizenzbedingungen seines IP-Lizenzgebers/Partners und kann nach eigenem Ermessen von diesem Lizenzvertrag abweichende Regelungen treffen.
  • Verbot von Spielen, die auf geistigem Eigentum Dritter basieren
    Dem Cluetivity-Lizenznehmer ist es strengstens untersagt, Spiele auf oder mit der Cluetivity-Plattform zu erstellen, zu hosten oder zu verkaufen, die auf geistigem Eigentum (IP), Marken, Warenzeichen oder anderen Eigentumsrechten Dritter basieren, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers einzuholen. Das ausschließliche Recht zur Veröffentlichung und zum Verkauf von Spielen, die geistiges Eigentum, Marken, Warenzeichen oder andere geschützte Inhalte Dritter enthalten, ist ausschließlich dem Lizenzgeber Cluetivity vorbehalten. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Verletzung der Lizenzvereinbarung dar und kann zur sofortigen Beendigung der Lizenz führen, zusammen mit möglichen rechtlichen Schritten.
  • Dem Lizenznehmer einer CITY FLAT Lizenz ist es erlaubt Kooperationen mit beispielsweise Eventagenturen einzugehen. Diese Kooperationen können in der Weiterleitung von Buchungen an den Lizenznehmer gestaltet sein. Dem Lizenznehmer einer CITY FLAT Lizenz ist es ohne Zustimmung des Lizenzgebers grundsätzlich nicht erlaubt langfristige entgeltliche Verträge mit anderen Unternehmen einzugehen, bei denen CLUETIVITY-Produkte oder -Spiele Vertragsbestandteil sind. Der Lizenzgeber kann jedoch auf Anfrage des Lizenznehmers schriftlich seine Zustimmung zu einer Zusammenarbeit des Lizenznehmers mit diversen Partnern erteilen. Hierbei darf Teil I §3 Absatz (3) dieser Bedingungen nicht verletzt werden. Eine Unterlizenzierung von CLUETIVITY® oder mit CLUETIVITY® erstellten Spielen oder Touren ist nicht erlaubt. Eine Kooperation mit Hotels, Hotel-Resorts (Hotelanlagen), Campingplätzen, Parks, Kletterparks, Schlössern, Burgen, Ferienanlagen, Freizeitparks und allen ähnlichen Freizeit-, Tourismus, und Eventunternehmen, die über ein eigenes privates Grundstück sowie Gäste oder Besucher verfügen ist mit der CITY FLAT Lizenz nicht gestattet und bedarf ebenfalls der Zustimmung des Lizenzgebers.
  • Life Action Games hat grundsätzlich das Recht in Gebieten einer CITY FLAT auch BASIS FLAT Lizenzen an andere Lizenznehmer zu veräußern. Der Einsatz der BASIS FLAT ist innerhalb des Gebietes einer CITY FLAT auf das Privatgrundstück des Lizenznehmers der BASIS FLAT begrenzt.
  • Die Höhe des Grundpreises der Lizenzgebühr einer CITY FLAT Lizenz für einen bestimmten Ort wird von dem Lizenzgeber anhand verschiedener Parameter berechnet und festgelegt. Der Grundpreis wird hier als „Mindestwert“ der Lizenz für ein bestimmtes Gebiet definiert. Dieser Grundpreis kann je nach Fall und Situation für eine bestimmte Laufzeit auch geringer sein als der eigentliche Wert.Der Lizenzgeber entwickelt mit der CLUETIVITY-Plattform, neuen Spielen, Softwareupdates und neuen Produkten eine solide Basis für den wirtschaftlichen Erfolg des Lizenznehmers. Darüber hinaus unterstützt der Lizenzgeber den Lizenznehmer mit Support, Marketing-Know-How und Hardware dabei, sein Unternehmen professionell aufzubauen. Im Rahmen einer mehrjährigen erfolgreichen Zusammenarbeit mit seinen Partnern strebt der Lizenzgeber perspektivisch eine WIN-WIN-Situation an, bei welcher der Lizenzgeber auch langfristig gemeinsam mit dem Lizenznehmer am Erfolg partizipiert. Entwickeln sich die geschätzten Umsätze des Lizenznehmers mit den Produkten des Lizenzgebers entsprechend positiv, so strebt der Lizenzgeber für die künftige Zusammenarbeit eine entsprechend angepasste höhere Lizenzgebühr an. Diese anvisierte Lizenzgebühr kann äquivalent zu einer prozentualen Beteiligung am potenziellen Umsatz des Lizenznehmers mit den Produkten des Lizenzgebers in Höhe von ca. 15% sein. Hierfür wird der Lizenzgeber die Performance des Lizenznehmers entsprechend gemeinsam mit dem Lizenznehmer auswerten. In dieser angepassten Lizenzgebühr können ggf. auch zusätzliche Spiele, neue Softwarefeatures oder technische Erweiterungen inbegriffen sein.
  • Cluetivity CITY FLAT PRO Lizenz Add-On
    Das Cluetivity CITY FLAT PRO Lizenz-Add-on ist ein optionales Add-on und nur für CITY FLAT-Lizenznehmer verfügbar. Der Lizenznehmer muss eine Cluetivity CITY FLAT-Lizenz erwerben, bevor er das CITY FLAT PRO Add-on nutzen kann. Das CITY FLAT Pro Add-on ist für 1 Cluetivity-Benutzerkonto gültig. Um die Cluetivity CITY FLAT PRO-Lizenz z. B. auf 2 Benutzerkonten zu verwenden, muss der Lizenznehmer 2 CITY FLAT PRO-Lizenzen erwerben. Eine für jedes Benutzerkonto. Mit Cluetivity CITY FLAT PRO erstellte Spiele können nur innerhalb des Lizenzbereichs der verbundenen CITY FLAT-Lizenz und dort nur auf öffentlichem Grund verwendet werden, wie in den allgemeinen CITY FLAT-Lizenzregeln in diesen Nutzungsbedingungen beschrieben. Die Weitergabe eines Cluetivity CITY FLAT PRO Benutzerkontos an Dritte ist ohne die schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers nicht gestattet. Die CITY FLAT PRO Lizenz kann vom Lizenznehmer als auch vom Lizenzgeber jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt und beended werden.
  • Cluetivity® EDU-Lizenz – für den Bildungsbereich
    Die Cluetivity® EDU-Lizenz richtet sich an Schulen, Jugendorganisationen und Bildungseinrichtungen, die interaktive Outdoor-Spiele in ihren Unterricht oder ihre außerschulischen Programme integrieren möchten. Diese Lizenz berechtigt zur nicht-kommerziellen Nutzung der Cluetivity-Lernabenteuer mit Zugang zum Online-Customizer, bestehenden Spielszenarien sowie einem speziell auf Bildungseinrichtungen abgestimmten Support.
    EDU-Nutzungspakete (gestaffelt nach Anzahl der Spieler pro Jahr):
    • Starter-Lizenz: 500 Spieler / 100 Teams
    • Advanced-Lizenz: 1000 Spieler / 200 Teams
    • Professional-Lizenz: 2500 Spieler / 500 Teams
    Zusätzliche Spielerpakete können jederzeit hinzugebucht werden.
    Wichtiger Hinweis:
    Diese Lizenz berechtigt ausschließlich zur nicht-kommerziellen Nutzung und untersagt den Weiterverkauf oder die entgeltliche Durchführung von Veranstaltungen. Sämtliche Aktivitäten müssen einem pädagogischen oder bildungsbezogenen Zweck innerhalb der jeweiligen Institution oder der ihr zugehörigen Organisation dienen. Bestehende kommerzielle Spielszenarien müssen für jede öffentliche Verwendung (z. B. auf Webseiten oder Flyern) umbenannt werden. Eine öffentliche Bewerbung der Spiele als kostenlose Veranstaltungen (z. B. in Städten oder im Internet) ist nicht zulässig, um Verwechslungen mit kommerziellen Lizenzpartnern zu vermeiden.
  • Der Einsatz von CLUETIVITY® zu Werbezwecken, insbesondere im Rahmen von Spieledurchführungen zur Unternehmensbewerbung, Produktveranstaltungen oder anderweitigen Marketingveranstaltungen eines dritten Unternehmens ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, sofern der Lizenzgeber eine Erlaubnis nicht schriftlich erteilt hat. Beispiel für eine solche nicht gestattete Veranstaltung: Die Firma Audi führt ein neues Modell den Audi XZ ein. Im Rahmen dieser Produkteinführung veranstaltet Audi eine Rallye quer durch Deutschland, bei der die CLUETIVITY®-Software eines Partners mit Inhalten zum neuen Audi eingesetzt werden soll. Dieser Bereich der Werbeveranstaltungen wird durch die Life Action Games GmbH gesondert lizenziert und ist nicht Gegenstand der CITY FLAT Lizenz. Für diese Zwecke kann eine separate Vereinbarung zwischen den Lizenzparteien getroffen werden.

 

3. White-Label-Option

  • Die White-Label-Option ist eine zusätzlich verfügbare Option. Sie kann direkt beim Bestellvorgang erworben oder separat nachträglich hinzugebucht werden. Die White-Label-Option ist nach Buchung immer an die Gesamtlaufzeit der CITY FLAT oder BASIS FLAT Lizenz gebunden und kann nicht monatlich gekündigt werden. Nach Erwerben der White-Label-Option wird sie Teil der Lizenz. Es gelten die übrigen Bestimmungen.
  • Die White-Label-Option ermöglicht es dem Nutzer die Missionen mit seiner eigenen Marke zu versehen. Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer das Recht zur Verfügung das Logo des Lizenzgebers in dem Anfangs- und Endtrailer des Spieles und dem Werbetrailer durch das Logo des Lizenznehmers zu ersetzen. Darüber hinaus erwirbt der Lizenznehmer das Recht auf Marketingmaterialien sein eigenes Logo zu verwenden.

4. Marketing und Werbung; Nutzung des CLUETIVITY®-Werbematerials

  • Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das für die Dauer der Lizenzlaufzeit geltende, jederzeit ohne Grund widerrufliche Recht ein, die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Promotion‐ und Marketingmaterialien für die im Sinne dieser Lizenzbedingungen stehenden Kommunikationsmaßnahmen zu nutzen. Dem Lizenznehmer ist es ohne schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers untersagt, Marketing-dienstleistungen oder jegliche andere Leistungen (wie z.B. Beratung oder Aufbau von Spielen vor Ort) sowie die Vermarktung von Cluetivity Missionen oder mit Cluetivity erstellten Spielen an andere Cluetivity Lizenzpartner anzubieten oder vergleichbare vertragliche Beziehungen mit diesen einzugehen.
  • Der Lizenznehmer darf Offline-Marketingaktivitäten (Beispielsweise Verteilung von Flyern, Anbringen von Postern, Anzeigeschaltung in lokalen Printmedien, o.Ä.) ausschließlich innerhalb seines definierten Lizenzgebietes der Cluetivity City Flat betreiben. Dies Dient auch zum Schutz des Lizenznehmers selber. Das Bewerben von Missionen für andere als die lizenzierten Territorien ist nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
  • Der Lizenznehmer ist unabhängig von einer White-Label-Option verpflichtet auf seiner Unternehmens- sowie allen Produktwebseiten auf denen er CLUETIVITY® Software oder Missionen sowie die mit CLUETIVITY® erstellten Spiele oder Touren bewirbt im Bereich der Produktbeschreibung des zu bewerbenden Produktes auf CLUETIVITY® als Lizenzgeber hinzuweisen. Hierfür ist der Lizenzgeber verpflichtet den folgenden Text in seine Webseite zu integrieren „…in Kooperation mit Cluetivity® (CLUETIVITY.com)…“. Ferner ist der Lizenznehmer verpflichtet bei jeglichen Presseveröffentlichungen, -Auftritten oder sonstigen öffentlichen Präsentationen bei denen er mit CLUETIVITY® Software erstellte Spiele oder Produkte bekannt gibt stets auf den Lizenzgeber CLUETIVITY® hinzuweisen. Dem Lizenznehmer ist es verboten die CLUETIVITY® Software oder Spiele als seine eigene Software zu bewerben oder in einer ähnlichen Art und Weise zu veröffentlichen. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet Internet-Domains oder Firmennamen, die die Marke „Cluetivity“ (z.B. www.cluetivity-games-uk.com) oder den Namen einer Cluetivity-Mission enthalten (z.B. www.magic-portal-detuschland.de), anzumelden oder zu betreiben. Des Weiteren ist es dem Lizenzpartner nicht gestattet die Website-Texte des Lizenzgebers 1:1 zu kopieren und auf seiner Webseite zu verwenden. Der Lizenzgeber ist bemüht entsprechende Produktbeschreibungen oder Texte für Missionen zur Verfügung zu stellen.

5. Laufzeit und Kündigung

  • Die Einräumung der Lizenz erfolgt in der Regel für die Dauer von 12 Monaten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Vertragsbeginn ist jeweils der Tag der Bestellung bzw. die Bestellbestätigung über den Lizenzerwerb bzw. die Zusammenfassung der Bestellung auf den Webseiten des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer hat bis zu 30 Tage vor Ablauf der Lizenz das Vorkaufsrecht auf eine Verlängerung der erworbenen CITY FLAT Lizenz zu den zu diesem Zeitpunkt genannten Konditionen der Leistungen des Lizenzgebers. Da sich die Leistungen der Software und CLUETIVITY®-Missionen während der Lizenzlaufzeit ändern können liegt es im Ermessen des Lizenzgebers die Konditionen für die Verlängerung der CITY FLAT Lizenzen ggf. anzupassen. Nimmt der Lizenznehmer das Vorkaufsrecht auf die Verlängerungsoption bis zu 30 Tage vor Ablauf der Lizenz nicht fristgemäß wahr, so steht es dem Lizenzgeber ab diesem Zeitpunkt frei, die Lizenz an einen neuen Lizenznehmer zu vergeben. Nach Ablauf der Lizenzlaufzeit von z.B. 12 Monaten verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er ist dann mit einer Frist von einer Woche zur Mitte und zum Ende eines Kalendermonats von beiden Seiten ordentlich kündbar. Abweichend von den geltenden Lizenzbedingungen des Lizenzgebers bestehen für den Lizenznehmer in diesem Zeitraum keine Vorkaufsrechte/Vorkaufsoptionen oder einseitige Verlängerungsoptionen mehr. Die zusätzliche Vertragslaufzeit wird dem Lizenznehmer separat in Rechnung gestellt.
  • Der Lizenzvertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der den Lizenzgeber zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer Nutzungsrechte des Lizenzgebers dadurch verletzt, dass er CLUETIVITY® über das nach diesen Bestimmungen gestattet Maß hinaus nutzt.
  • Im Falle einer Kündigung hat der Lizenznehmer die Nutzung von CLUETIVITY® aufzugeben.
  • Kündigungsrecht bei Übertragung oder Verkauf des UnternehmensVeräußert, überträgt oder tritt der Lizenznehmer sein Unternehmen – ganz oder teilweise – an ein anderes Unternehmen ab, so ist der Lizenzgeber berechtigt, den Lizenzvertrag nach eigenem Ermessen mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder eine Verlängerung der Lizenz zu verweigern. Dieses Recht gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn das übernehmende Unternehmen ein direkter Wettbewerber des Lizenzgebers ist, in einem Marktsegment tätig ist, das den Interessen des Lizenzgebers widerspricht, oder wenn unklar ist, ob das übernehmende Unternehmen die CLUETIVITY® Produkte weiterhin professionell, ordnungsgemäß und in angemessenem kommerziellen Umfang betreiben und vermarkten wird. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, dieses Recht in jedem Einzelfall auszuüben; er behält sich jedoch das Recht vor, die Marke, die Märkte und das Partnernetzwerk von CLUETIVITY® durch eine Beendigung des Vertrags unter den genannten Umständen zu schützen.

6. Lizenzgebühr und Verzug

  • Die zu zahlende Lizenzgebühr für die Gebrauchsgewährung der CLUETIVIY-Lizenz ist der Rechnung über den Lizenzerwerb zu entnehmen. Hinsichtlich der Zahlung der CLUETIVITY®-Lizenzgebühren ist ferner Teil I, Ziff. 6 der AGB zu beachten. Beginnt die Lizenzlaufzeit (Vertragsbeginn) nicht am ersten Tag eines Kalendermonates, wird die Lizenzgebühr ab dem ersten darauffolgenden vollen Kalendermonat berechnet.
  • Gerät der Nutzer in Verzug der Zahlung wird der Lizenznehmer ab dem 21. Tag nach Fälligkeit der Zahlung für die Nutzung von CLUETIVITY® gesperrt. Im Rahmen der vereinbarten Mindestlizenzlaufzeit ist eine Aktivierung von CLUETIVITY® nach Deaktivierung möglich, wenn der Lizenznehmer die ausstehenden Zahlbeträge ausgleicht. Sofern die CLUETIVITY®-Lizenz nicht mehr an die Mindestlaufzeit gebunden ist, ist eine Aktivierung nach vorheriger Deaktivierung aufgrund Zahlungsverzugs nicht möglich. In diesem Fall ist zur Nutzung von CLUETIVITY® ein neuer Lizenzerwerb notwendig.

7. Instandhaltung & Updates

  • Der Lizenzgeber leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vereinbarten Beschaffenheit von CLUETIVITY® während der Lizenzlaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung von CLUETIVITY® keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Lizenzgeber wird auftretende Sach- und Rechtsmängel von CLUETIVITY® in angemessener Zeit beseitigen.
  • Um CLUETIVITY® stets aktuell zu halten, kann der Anbieter jederzeit und ohne vorherige Information automatische oder manuelle Aktualisierungen der Dienste und Spielinhalte anbieten.
  • Der Lizenznehmer ist angehalten, entsprechende Softwareaktualisierungen des Betriebssystems auf den von ihm verwendeten Endgeräten für die Spieledurchführungen von CLUETIVITY® vorzunehmen, wenn der Lizenzgeber die Kompatibilität von CLUETIVITY® und der dafür nötigen Dienste und Software mit den neuen Softwarebetriebssystemen sicherstellt.

8. Wettbewerbsbeschränkung

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, innerhalb der Lizenzlaufzeit keine mit CLUETIVITY® vergleichbare oder im Wettbewerb stehende Software oder Spiele allein oder mit Dritten zu entwickeln, anzubieten, zu nutzen oder zu vertreiben und damit in Wettbewerb mit den Spielen oder der Software des Lizenzgebers in seinem Lizenzgebiet zu treten. Stellt der Lizenzgeber ein solches Wettbewerbsverhältnis fest, steht ihm ein außerordentlichen Kündigungsrecht zu. Sämtliche im Rahmen dieser Bestimmungen erteilten Nutzungsrechte werden bei Kündigung unwirksam und fallen automatisch an den Lizenzgeber zurück. Der Lizenznehmer hat die Nutzung der Software und Spiele unverzüglich und vollständig einzustellen. Bereits geleistete Gebühren sowie auch im Voraus entrichtete Jahresgebühren des Lizenznehmers werden in diesem Falle nicht zurückerstattet. Andere als die hier aufgeführten Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.

Verhinderung der passiven Blockierung eines Lizenzgebietes

Der Lizenzgeber ist bestrebt, in jedem lizenzierten Gebiet aktive und erfolgreiche Partnerschaften aufzubauen. Sollte ein Lizenznehmer, der über eine CLUETIVITY® CITY FLAT Lizenz für eine bestimmte Stadt oder Region verfügt, nur eine sehr geringe Anzahl von Spieleinsätzen durchführen oder sollte der Eindruck entstehen, dass der Lizenznehmer die Durchführung oder Vermarktung von CLUETIVITY® Produkten bewusst unterlässt, um das Gebiet zu blockieren und andere potenzielle Partner daran zu hindern, CLUETIVITY® an diesem Standort zu nutzen, ist der Lizenzgeber berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. In solchen Fällen – und nachdem dem Lizenznehmer eine angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe eingeräumt wurde – kann der Lizenzgeber den Lizenzvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen oder eine Verlängerung der Lizenz zum Ende der Laufzeit verweigern. Es liegt im beiderseitigen Interesse, dass der Lizenznehmer CLUETIVITY® im lizenzierten Gebiet aktiv betreibt, bewirbt und weiterentwickelt, damit sowohl der Lizenznehmer als auch der Lizenzgeber gleichermaßen wachsen können.

Remote Game Reseller Lizenzvereinbarung 

Cluetivity entwickelt derzeit ein neues Produkt und eine dazugehörige Lizenz, die als Remote Game Reseller License bezeichnet wird. Dieses Produkt befindet sich aktuell in der Entwicklungsphase. Um berechtigt zu sein, Credits für Remote Games zu erwerben, muss ein Cluetivity-Lizenznehmer über eine lokale Remote Game Reseller License für seine Stadt verfügen. Die Bedingungen dieser Lizenz befinden sich derzeit noch in der Ausarbeitung.

Dem Lizenznehmer kann die Möglichkeit eingeräumt werden, die neuen Remote Games, die sich bei Cluetivity derzeit in der Entwicklung befinden, zu testen. Da sich die Software in der Entwicklungsphase befindet, können sich der Produktname, sämtliche Funktionen sowie die allgemeinen Bedingungen, die die möglichen Anwendungsfälle der Software und des Produktes für den Lizenznehmer definieren, jederzeit ändern. Aus diesem Grund obliegt es sowohl jetzt als auch künftig ausschließlich dem Lizenzgeber, die Ausgestaltung und Abgrenzung der jeweiligen Produktvarianten festzulegen. Es liegt im alleinigen Ermessen des Lizenzgebers zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Version dem Lizenznehmer zur Nutzung bereitgestellt wird.

Nutzungsregeln:

  • Diese Bedingungen können vom Lizenzgeber jederzeit geändert werden, da sich das Produkt in der Entwicklung befindet. Der Lizenzgeber kann sämtliche Bedingungen anpassen oder die Vereinbarung jederzeit und ohne Zustimmung des Lizenznehmers einseitig aufheben.
  • Der Lizenznehmer darf das Remote-Produkt ausschließlich lokal in seiner Stadt vermarkten. (Sofern keine bestehende CityFlat-Lizenz zugrunde liegt, muss das Gebiet vor Aufnahme jeglicher Aktivitäten mit dem Lizenzgeber abgestimmt und von diesem genehmigt werden.)
  • Die Remote Reseller License ist ausschließlich für die LOKALE Nutzung vorgesehen und darf nicht für Marketing außerhalb der eigenen Stadt verwendet werden. Dies gilt ebenso für Online-Marketing, das ausschließlich lokal und nicht für andere Städte durchgeführt werden darf. Auf diese Weise schützt der Lizenzgeber andere Reseller.
  • Der Lizenzgeber gewährt keine Rückerstattungen für Remote-Codes.
  • Jede unklare Situation oder jeder Anwendungsfall, der durch diese Vereinbarung nicht eindeutig geregelt ist, muss mit dem Lizenzgeber abgestimmt und von diesem genehmigt werden.

Teil II B: 

Custom Game Lizenz & Individuelle Spieleentwicklung

  1. Custom Game Lizenz (CUSTOM GAME LICENSE)

Die Custom Game Lizenz regelt die Nutzung von individuell entwickelten oder speziell angepassten Spielen („Custom Games“), die nicht Bestandteil einer CITY FLAT Lizenz sind. Custom Games werden ausschließlich unter der Custom Game Lizenz lizenziert. Die Lizenz kann – je nach Anwendungsfall – geografisch auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt sein, für die Nutzung innerhalb eines Unternehmens gelten oder für Indoor- und/oder Outdoor-Aktivitäten ausgelegt werden. Ebenso kann vereinbart werden, ob der Weiterverkauf der Custom Games durch den Lizenznehmer gestattet oder untersagt ist.

Der Lizenzzeitraum beträgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, 12 Monate. Cluetivity bietet verschiedene Lizenzpakete mit einer bestimmten Anzahl an inkludierten Spielern pro Jahr oder pro Abrechnungszeitraum an. Die Nutzung eines Custom Games ist ausschließlich innerhalb des gültigen Lizenzzeitraums und der vertraglich definierten Nutzungsszenarien zulässig. Jede Nutzung darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.

  1. Custom Game Development (Individuelle Spieleentwicklung)

Cluetivity bietet die Entwicklung individueller Spiele, Spielevarianten oder angepasster Game-Elemente im Rahmen eines Custom Game Developments an. Alle durch Cluetivity entwickelten Inhalte werden ausschließlich für die Nutzung auf der Cluetivity Softwareplattform erstellt, welche derzeit aus dem Online-Customizer unter www.mycluetivity.com sowie den Apps Magic Portal, Operation Mindfall und Blackout besteht.

Cluetivity entwickelt grundsätzlich keine Custom Games oder Inhalte für externe Softwareplattformen, Drittanbieter oder Wettbewerbsprodukte.

Alle im Rahmen des Custom Game Developments produzierten Inhalte – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Musik, Audio, Videos (Intro/Outro/Rätselvideos), Bilder, Rätseltexte, Story- und Dialoginhalte, 3D-Objekte, 3D-Avatare, Animationen, Orte, UI- und HUD-Elemente, Icons, Styles und Designs – dürfen ausschließlich innerhalb der Cluetivity Plattform genutzt werden. Eine Implementierung auf anderen Softwarelösungen, GPS-Systemen, Indoor-Systemen oder eigenständigen Plattformen des Lizenznehmers ist ausdrücklich untersagt.

Auch physische Komponenten wie ActionPack-Gegenstände oder analoge Rätsel, die im Rahmen der Entwicklung entstehen, dürfen nur in Verbindung mit Cluetivity Produkten und innerhalb der gültigen Lizenz genutzt werden. Jede Nutzung außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen erfordert die schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers.

  1. Rechte & Eigentum an Inhalten (IP-Rechte)

Alle im Rahmen einer Custom Game Lizenz oder eines Custom Game Developments entwickelten, gelieferten oder bereitgestellten Inhalte verbleiben im vollständigen Eigentum des Lizenzgebers. Dies umfasst sämtliche Urheberrechte, Nutzungsrechte sowie gegenwärtige und zukünftige geistige Eigentumsrechte.

Dem Lizenznehmer wird ausschließlich ein zeitlich und zweckgebundenes, nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, das sich auf die Nutzung des Custom Games innerhalb der Cluetivity Plattform und der definierten Lizenzbedingungen beschränkt.

Auch wenn der Lizenznehmer eigene Materialien, Ideen, Designelemente oder Inhalte zur Verfügung stellt, begründet dies keinen Anspruch auf Eigentum oder Miturheberschaft an den entwickelten Cluetivity-Inhalten oder an der zugrunde liegenden Softwareplattform.

Jegliche Reproduktion, Weitergabe, Bearbeitung oder Verwertung der Inhalte außerhalb der vereinbarten Nutzungszwecke ist untersagt und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.

  1. Änderungen, Weiterentwicklungen & kostenpflichtige Anpassungen (Change Requests)

Nach Abschluss und Bereitstellung eines Custom Games gelten spätere Änderungswünsche, zusätzliche Inhalte oder Erweiterungen als Change Requests und werden separat angeboten und abgerechnet. Dies umfasst unter anderem:

  • neue oder zusätzliche Rätsel
  • Anpassungen von Story oder Texten
  • Änderungen am Design, UI, HUD oder grafischen Elementen
  • neue Video- oder Audioelemente
  • Funktionserweiterungen
  • Lokalisierungen (Übersetzungen)
  • Anpassungen an neue Hardware oder neue Spielflächen

Solche Änderungen sind nicht im ursprünglichen Lizenzpreis enthalten und werden entweder nach Aufwand oder gemäß einem speziellen Angebotsprozess berechnet.

Cluetivity behält sich das Recht vor, technische oder funktionale Updates an der Plattform vorzunehmen, sofern diese für Betriebssicherheit, Wartung oder Weiterentwicklung erforderlich sind. Solche systembedingten Updates sind für den Lizenznehmer verpflichtend, sofern sie die Funktionsfähigkeit seiner Custom Games nicht unzumutbar beeinträchtigen.

  1. Nutzung von durch den Kunden bereitgestellten Inhalten

Stellt der Lizenznehmer eigene Inhalte – z. B. Bilder, Texte, Videos, Logos, Musik oder andere Materialien – zur Integration in ein Custom Game bereit, so versichert der Lizenznehmer ausdrücklich, dass:

  1. er über sämtliche Rechte zur Verwendung dieser Inhalte verfügt,
  2. diese Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und
  3. deren Nutzung keine Urheberrechte, Markenrechte oder sonstigen Schutzrechte verletzt.

Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, die Rechtskonformität der gelieferten Inhalte zu prüfen. Bei Rechtsverletzungen trägt der Lizenznehmer die volle Verantwortung und stellt den Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

Cluetivity erhält für die Einbettung der vom Lizenznehmer bereitgestellten Inhalte ein einfaches, zeitlich begrenztes Nutzungsrecht ausschließlich zur Vertragserfüllung, jedoch kein Eigentum und keine weitergehenden Nutzungsrechte.

 

Teil III: Leistungsbeschreibungen der CLUETIVITY® Spiele-Software

CLUETIVITY®-Mission „Das Magische Portal“

BASIC FLAT LIZENZ CITY FLAT LIZENZ
CLUETIVITY®-Missionen Die Missionen „Das Magische Portal“ sowie „Operation Mindfall“, die im Rahmen der CITY FLAT und der BASIS FLAT verfügbar sind, sind kostenfrei enthalten. Die Missionen „Das Magische Portal“ sowie „Operation Mindfall“, die im Rahmen der CITY FLAT und der BASIS FLAT verfügbar sind, sind kostenfrei enthalten.
Lizenzgebiet und Gebietsschutz Privatgrundstück (kein öffentliches Gelände) wie zum Beispiel Campingplatz oder Ferienanlage sowie weitere. Gebiet wie im Angebot und der Bestellbestätigung des Nutzers aufgeführt. Zum Beispiel Stadt, Landkreis, Land oder sonstiges. Es gelten die offiziellen Stadt-, Landkreis- oder Landesgrenzen als territoriale Begrenzung. Der Gebietsschutz bezieht sich auf ganz spezifische Missionen die Teil der Lizenz sind, wie z.B. für die Mission Das Magische Portal, sowie im Paragraph „Teil II: Besondere Bedingungen zum Erwerb der Spiele-Software CLUETIVITY™ von Life Action Games“ näher beschrieben.
Anzahl gleichzeitig spielbarer Endgeräte 5 50
Zur Verfügung gestellte Routen Limitiert auf 20 Routen (weitere Routen auf Anfrage) Limitiert auf 50 Routen in Cluetivity 1.X und 100 Routen in Cluetivity 2.0 (weitere Routen auf Anfrage)
Weitere Limits Weitere Limits (z.B. Zur Verfügung gestellter Online-Speicher im Customizer-Tool zum Upload eigener Bilder und Videos) sind frei vom Lizenzgeber definierbar und anpassbar und sind nicht in diesem Vertrag geregelt. Weitere Limits (z.B. Zur Verfügung gestellter Online-Speicher im Customizer-Tool zum Upload eigener Bilder und Videos) sind frei vom Lizenzgeber definierbar und anpassbar und sind nicht in diesem Vertrag geregelt.
Abrechnung der Spiele/Bezahlmodell Flatrate: Unbegrenzt viele Spieledurchführungen (Events) enthalten Flatrate: Unbegrenzt viele Spieledurchführungen (Events) enthalten
Vertriebskreis Endverbraucher und Unternehmen im Rahmen von Teambuilding-Events Endverbraucher und Unternehmen im Rahmen von Teambuilding-Events
Support Premium Support: Zugang zum Online- Help-Center, Video-Tutorials, Email-Support, Telefon-Support Premium Support: Zugang zum Online- Help-Center, Video-Tutorials, Email-Support, Telefon-Support
Schulung zu Software und Spielen Nicht enthalten Bis zu 1 Stunde kostenfreier Telefon- oder Online-Schulung zu Software, Spielen und Marketing/Vertrieb
Updates Kostenfreie Updates der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellten Software-Tools (Spiele-Apps, Customizer-Tool und Game-Server). Updates der CLUETIVITY®-Missionen auf neue Sprachen sind kostenfrei enthalten. Kostenfreie Updates der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellten Software-Tools (Spiele-Apps, Customizer-Tool und Game-Server). Updates der CLUETIVITY®-Missionen auf neue Sprachen sind kostenfrei enthalten.
White-Label-Option Nicht enthalten. Optional erwerbbar bzw. zur Lizenz hinzubuchbar Nicht enthalten. Optional erwerbbar bzw. zur Lizenz hinzubuchbar
ActionPack-Spieletaschen Nicht enthalten. Optional erwerbbar bzw. zur Lizenz hinzubuchbar Nicht enthalten. Optional erwerbbar bzw. zur Lizenz hinzubuchbar

 

Teil IV: Nutzung der CLUETIVITY® Hardware

Cluetivity produziert Spiele-Hardware und Zubehör in Form von so genannten ActionPacks (Spieletaschen oder Koffer mit Rätselgegenständen), Schatzkisten, technischen Gadgets wie ClueBox und ähnlichem Equipment das direkt und ausschließlich für die Nutzung in Kombination mit den Cluetivity-Spielen entwickelt, designt, produziert und ausschließlich und exklusiv an Cluetivity Lizenzpartner verkauft wird. Diese im Folgenden für jegliche von Cluetivity verkaufte Hardware/Equipment zusammenfassend genannte „Cluetivity Hardware“ unterliegt besonderen Nutzungsbedingungen. Die Cluetivity Hardware wird ausschließlich für die eigenen Lizenzpartner und ausschließlich für den Einsatz mit den Cluetivity-Missionen produziert und für eine preiswerte Gebühr an den Lizenznehmer überlassen. Der Einsatz des Equipments, ob mit oder ohne Cluetivity Software, ist außerhalb des erworbenen Lizenzgebietes strikt untersagt. Für den Einsatz des Equipments außerhalb des erworbenen Lizenzgebietes benötigt der Lizenznehmer die schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers. Der Einsatz von Cluetivity-Hardware mit nicht-Cluetivity-Software (Software eines Wettbewerbers) ist während und nach der Lizenzlaufzeit verboten. Die von Cluetivity entworfenen und produzierten Produktdesigns sowie sämtliche Printmaterialien unterliegen dem Urheberrecht. Die Nutzung dieser Gegenstände wird dem Lizenznehmer nur für die Dauer des Lizenzvertrages eingeräumt und erlischt sofort mit Ablauf, Kündigung oder Beendigung des Lizenzvertrages. Sollte der Lizenznehmer die Cluetivity-Hardware wiederverkaufen wollen, so hat der Lizenzgeber ein Vorkaufsrecht. Der Lizenznehmer muss am Ende seiner Lizenzlaufzeit die Cluetivity-Hardware dem Lizenzgeber zum Rückkauf anbieten. Je nach Zustand des Equipments wird der Lizenzgeber ein faires Angebot für den Rückkauf unterbreiten. Das Anbieten oder der Weiterverkauf von Cluetivity-Hardware Online oder über andere Kanäle an bestehende Cluetivity Partner, andere Unternehmen oder Privatpersonen ist vor, während und nach der Lizenzlaufzeit ohne die schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers strikt untersagt. Jegliche Abweichung dieser Regelungen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
Der Lizenzgeber verkauft Cluetivity-Hardware unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Jegliche Sachmängelhaftung wird ausgeschlossen.

Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie (ActionPack)

CLUETIVITY® bietet eine voll funktionsfähige kostenlose Testversion seiner Softwareprodukte wie beispielsweise CLUETIVITY® „The Magic Portal“ an. Daher gelten alle Verkäufe dieser Produkte als endgültig. Für Abonnementprodukte (CITY FLAT-Lizenz und BASIC FLAT-Lizenz) berechnen wir eine monatliche oder jährliche Standardgebühr basierend auf Ihrem Konto-Tarif. Der Service wird für jeden Monat oder jedes Jahr im Voraus in Rechnung gestellt und ist nicht erstattungsfähig. Es gibt keine Rückerstattungen oder Gutschriften für Teilmonate der Dienstleistung und keine Rückerstattungen, wenn Sie den Service während eines Zeitraums, in dem Ihr Konto geöffnet ist, nicht nutzen. Ausnahmen zu den oben genannten Bestimmungen:

  • Alle Anträge auf eine Ausnahme für Rückgabe/Umtausch müssen über einen CLUETIVITY®-Vertreter gestellt werden und bedürfen der schriftlichen Genehmigung per E-Mail durch den CFO oder den für die Buchhaltung zuständigen Mitarbeiter der Life Action Games GmbH (dem Unternehmen hinter dem Produkt CLUETIVITY®).
  • Für alle Rückgaben wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 30 % des Rechnungsbetrags erhoben (dies gilt nicht für Umtausch).
  • Kreditkartengebühren sowie Versand- und Bearbeitungskosten sind nicht erstattungsfähig.

Für das Produkt ActionPack™ Playing Bag bieten wir unseren Kunden eine Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen nach dem Kauf oder nach Erhalt des ActionPack™ an. Wenn Kunden ein ActionPack™ zurückgeben möchten, müssen sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Das Produkt muss in der Originalverpackung zurückgegeben werden.
  • Das Produkt darf nicht benutzt oder beschädigt sein.
  • Das Produkt muss mit der Quittung oder dem Kaufbeleg zurückgegeben werden.

Wir erstatten kein ActionPack™, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind. Im Falle einer Rücksendung trägt der Kunde die Versandkosten. Wir bieten keine Rückerstattung für reduzierte Artikel. Alle Anträge auf eine Ausnahme für Rückgabe/Umtausch müssen über einen CLUETIVITY®-Vertreter gestellt werden und bedürfen der schriftlichen Genehmigung per E-Mail entweder durch den CFO oder den für die Buchhaltung zuständigen Mitarbeiter der Life Action Games GmbH (dem Unternehmen hinter dem Produkt CLUETIVITY®). Kreditkartengebühren und Versand- und Bearbeitungskosten sind nicht erstattungsfähig.

Datenschutzerklärung für die Nutzung der Cluetivity Apps und Software

1. VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN
1.1. BEIM HERUNTERLADEN DER APP UND DES ONLINE CUSTOMIZERS
Beim Herunterladen der App werden die dazu erforderlichen Informationen an den Google Play Store, falls Sie unsere App auf einem Android-Gerät nutzen bzw. den Apple App Store, falls Sie unsere App auf einem iOS-Gerät nutzen, übertragen. Erforderlich sind insbesondere Nutzername, E-Mail-Adresse und Kundennummer Ihres Accounts, Zeitpunkt des Downloads, Zahlungsinformationen und die individuelle Gerätekennziffer sowie ggf. weitere Daten. Auf diese Datenerhebung und -verarbeitung haben wir keinen Einfluss und sind nicht dafür verantwortlich. Wir verarbeiten die Daten nur, soweit es für das Herunterladen der App auf Ihr Endgerät sowie die Nutzung des Online-Customizers notwendig ist.
Sehen Sie hierzu auch die Datenschutzerklärungen von Google (https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/) bzw. Apple (https://www.apple.com/de/privacy/privacy-policy/) an.
1.2. BEI DER NUTZUNG DER APP UND DES ONLINE CUSTOMIZERS
1.2.1. Datenverarbeitung durch uns
Von uns werden nur die unten aufgelisteten personenbezogenen Daten verarbeitet. Insbesondere greift die App nicht auf weitere Daten zu oder übermittelt diese an uns oder an Dritte.
Um den Betrieb der App für Sie bestmöglich zu ermöglichen, können personenbezogene Daten der Nutzer/Spieler der Cluetivity Missionen erfasst werden. Bei dem Übertragungsvorgang wird Ihre IP-Adresse uns sowie Google bekannt. Wir verarbeiten die folgenden Daten:
-Telefonnummer der Spieler
-Aufgenommene Fotos der Spieler während des Spieles
Diese Daten sind erforderlich, wenn Sie diese Funktionen während des Spieles nutzen wollen. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Verarbeitung geschieht damit auf Grundlage von Art 6. Abs. 1 lit. a DSGVO. Mit der Nutzung der Funktion “Telefonnummer des Spielers erfragen” sowie „Nutzung des Rätsels Teamfoto“ beauftragen Sie uns, diese Daten auf den von uns genutzten Servern zu speichern. Des Weiteren versichern Sie uns mit der Nutzung dieser Funktion, dass Ihre Spieler/Nutzer/Gäste/Kunden der Weitergabe ihrer Daten (bestehend aus Telefonnummer sowie Fotos) zugestimmt haben. Die Daten werden von uns für die Dauer des Bestehens des Lizenzverhältnisses gespeichert. Mit der Löschung ihres Nutzeraccounts werden diese Daten gelöscht.
Verarbeitet werden diese Daten in unserem Auftrag durch den Google-Dienst Firebase (https://firebase.google.com). Firebase ist ein Google-Unternehmen und Teil der Google Cloud Platform. Wir übermitteln die oben aufgelisteten Daten daher an Google Firebase in die USA (Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA). Bei dem Übertragungsvorgang wird Ihre IP-Adresse dem Dienst bekannt.
Als Google-Unternehmen unterliegt Firebase der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/. Die Daten werden auf Servern in den USA gespeichert. Google verfügt über eine Zertifizierung für das EU-US Privacy Shield-Abkommen: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI.
Zur Übertragung der Daten zwischen ihren mobilen Endgeräten (z.B. iPad) und den google servern werden diese ebenfalls temporär (unverschlüsselt) bei Firebase gespeichert.
1.2.2. Nutzungsanalyse durch Firebase Analytics
Damit wir die App weiter verbessern können, führt diese Statistiken dazu, wie Sie sie nutzen, etwa wie oft, an welchen Tagen und auf welchen Geräten. Unsere App nutzt dazu Technologie von Firebase Analytics bzw. Google Analytics für Firebase. Daher übermitteln wir diese Daten anonymisiert zu Analysezwecken an Google Firebase in die USA (Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA). In unserem Auftrag wertet Google Firebase die Daten zur Art und Weise der Ihrer Nutzung unserer App aus, da diese Daten für uns erforderlich sind die Stabilität und Sicherheit der App zu gewährleisten und weiter zu verbessern. Die so gesammelten Daten werden nicht mit Ihren sonstigen Profilinformationen zusammengeführt, sondern gehen in eine anonyme Statistik ein, die uns dabei hilft, unsere Nutzer besser kennenzulernen und die App und unsere Software besser an deren Bedürfnisse anzupassen. Diese Verarbeitung ist erforderlich, um die Stabilität und Sicherheit der App und Software zu gewährleisten und weiter zu verbessern und geschieht auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO.
Als Google-Unternehmen unterliegt Firebase der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/. Die Daten werden auf Servern in den USA gespeichert. Google verfügt über eine Zertifizierung für das EU-US Privacy Shield-Abkommen: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI.
1.2.3. Absturzberichte durch Firebase Crashlytics
Damit wir die App weiter verbessern können, werden im Falle eines Absturzes Berichte darüber an uns geschickt. Unsere App nutzt dazu Technologie von Firebase Crashlytics. Daher übermitteln wir diese Daten anonymisiert zu Analysezwecken an Google Firebase in die USA (Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA). In unserem Auftrag wertet Google Firebase die Daten im Zusammenhang mit dem Absturz unserer App aus. Dabei werden Informationen über das verwendete Gerät und die Nutzung unserer App gesammelt (z. B. der Zeitstempel, wann die App gestartet wurde und wann der Absturz aufgetreten ist), die es uns ermöglichen, Probleme zu diagnostizieren und zu lösen. Diese Daten können im Einzelfall jedoch auch personenbezogene Daten enthalten, falls diese Daten Auslöser des fehlerhaften Verhaltens sind. Diese personenbezogenen Daten werden nicht mir Ihren sonstigen Profilinformationen zusammengeführt. Die Verarbeitung dieser Daten ist für uns erforderlich, um die Stabilität und Sicherheit der App weiter zu verbessern und geschieht auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO.
Als Google-Unternehmen unterliegt Firebase der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/. Die Daten werden auf Servern in den USA gespeichert. Google verfügt über eine Zertifizierung für das EU-US Privacy Shield-Abkommen: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI.
Zusätzliche zu den hier erwähnten Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://shop.cluetivity.com/impressum/?lang=de

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